Viele Menschen fühlen sich beim Eintreten eines Sterbefalls zutiefst verunsichert.
Was soll und muss ich jetzt tun? Was darf ich tun? Welche Fristen laufen ab? Wen muss ich kontaktieren?

Wir wollen Ihnen einen Überblick darüber geben, was nun zu beachten ist.

Arzt kontaktieren

Bei einem Sterbefall zuhause muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod offiziell feststellt. Dabei wird unter anderem die sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt, welche benötigt wird, um später die Sterbeurkunden zu erhalten. In der Regel übernimmt diese Rolle der Hausarzt, dessen Vertreter, oder ein Notarzt. Halten Sie dazu…
  • den Personalausweis des Verstorbenen sowie
  • die Krankenkassenkarte des Verstorbenen bereit.

Ist der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten, übernimmt die entsprechende Einrichtung die ersten Schritte.

Bestatter kontaktieren

Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Wir können allerdings erst dann aktiv werden, wenn der Arzt die nötigen Formulare ausgefüllt hat.
 
Wir holen den Verstorbenen in Absprache mit Ihnen ab, rufen Sie uns einfach an.
 Telefon: 0721 / 510039
 

Wir sind das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie dienstbereit, auch an Sonn- und Feiertagen.

Wichtige Dokumente bereithalten

Grundsätzlich benötigen wir die folgenden Ausweise und Originale…

  • Krankenkassenkarte
  • Rentenversicherungsnummer
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Sollte der Verstorbene im Ausland geboren sein, geheiratet haben oder im Ausland gestorben sein, benötigen wir die Urkunden mit beglaubigter Übersetzung oder internationale Urkunden (alles im Original). Die Urkunden müssen wir bei den Standesämtern immer im Original vorlegen. Sie erhalten nach dem Behördengang alle Originale wieder zurück.

Haben Sie noch Fragen?

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