Im Trauerfall
Viele Menschen fühlen sich beim Eintreten eines Sterbefalls zutiefst verunsichert.
Was soll und muss ich jetzt tun? Was darf ich tun? Welche Fristen laufen ab? Wen muss ich kontaktieren?
Wir wollen Ihnen einen Überblick darüber geben, was nun zu beachten ist.
Arzt kontaktieren
- den Personalausweis des Verstorbenen sowie
- die Krankenkassenkarte des Verstorbenen bereit.
Ist der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten, übernimmt die entsprechende Einrichtung die ersten Schritte.
Bestatter kontaktieren
Wir sind das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie dienstbereit, auch an Sonn- und Feiertagen.
Wichtige Dokumente bereithalten
Grundsätzlich benötigen wir die Krankenkassenkarte und die Rentenversicherungsnummer. Darüber hinaus müssen wir den Behörden im Original folgendes vorlegen
- bei Ledigen die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch
- bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Sollte der Verstorbene im Ausland geboren sein, geheiratet haben oder im Ausland gestorben sein, benötigen wir die Urkunden mit beglaubigter Übersetzung oder internationale Urkunden (alles im Original).
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